AGB

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung und unter Auftragnehmer Ihre Gästeführerin Grit Ranft zu verstehen.

1. Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Führung ist in der dazugehörigen Tourenbeschreibungen enthalten. Ich behalte mir Änderungen aufgrund besonderer Gegebenheiten bei der jeweiligen Tour vor.

2. Honorar

Generell gelten Preise nach Vereinbarung.

Standardführungen bis zu zwei Stunden EURO 180,-
Jede weitere Stunde EURO 40,-
Alle Preise zuzüglich 19% MWSt.

Sofern abweichend hiervon ein anderes Honorar vereinbart wurde, hat diese individuelle Vereinbarung Vorrang; auf §305b, BGB wird hingewiesen (Vorrang der Individualabrede gegenüber den AGBs).

Bei Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollten die Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das vereinbarte Honorar berechnet.

Wünscht der Auftraggeber abweichend vom regulären Anfangs- bzw. Endpunkt der Führung eine Abholung oder eine Beendigung außerhalb des Münchner Stadtgebiets, werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Aufwendungen für Beförderungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wünscht der Auftraggeber Pausen während der Führungen oder der Touren, so geht dies zu Lasten des vereinbarten Zeitrahmens. Sollte sich dadurch die Gesamtdauer der Führung bzw. der Tour verlängern, so fallen die oben angeführten Sätze pro angefangene Stunde an.

Eintrittsgelder sind in den Gästeführerhonoraren nicht enthalten und vor Ort zu bezahlen.

3. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Sofern aufgrund zwingender Gründe ein anderer Gästeführer als Ersatz die vereinbarte Führung zu den vereinbarten Konditionen durchführen muss, wird mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten. Auf dessen im §309 Nr. 10 b BGB genannten Rechte wird verwiesen.
Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen.

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:
Kostenlose Stornierung des Auftrages bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin.
Bei Auftragsstornierungen zwischen 2 Wochen und 3 Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 50 % berechnet.
Bei Auftragsstornierungen von weniger als 3 Werktagen (72 Stunden) vor dem vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

Der Auftragnehmer behält sich hierbei vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen (z.B. vorab besorgte Tickets, etc.)

Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Preises.

Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden.

5. Maximale Gruppengröße

Die Gruppengröße bei Stadtrundgängen beträgt maximal 25 Teilnehmer oder richtet sich nach den behördlichen Vorgaben (s. Hygienekonzept)
Bei Überschreitung der jeweiligen angegeben maximalen Teilnehmerzahl ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers notwendig. Dies gilt insbesondere bei Führungen innerhalb von geschlossenen Gebäuden.

6. Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers

Bild und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer gestattet wurde. Ausgegebenes Bild und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt werden.

7. Haftung

Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.

Ihr Gästeführer ist geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland BVGD. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter www.bvgd.org.

Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Hygienekonzept

Das Hygienekonzept basiert auf Grundlage der jeweils aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Tragen des Mund-Nasenschutzes in allen vorgegebenen öffentlichen und in geschlossenen Räumen
  • Namentliche Erfassung aller Teilnehmer mit Kontaktdaten
  • Gruppengröße entsprechend der behördlichen Vorgaben im Außenraum und im Innenraum entsprechend den Hygienekonzepten der jeweiligen Örtlichkeit

9. Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen AGBs bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.